[Aktualisiert am Freitag, 17. Januar 2025]
Das neue Aufnahmeverfahren für die Schülerinnen und Schüler aus Bayern
Mit der Bildungsreform in Baden-Württemberg und der Einführung des „Neuen Aufnahmeverfahrens Klasse 4 in Baden-Württemberg“ (NAVi 4 BW) für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten ergibt sich auch für die Schülerinnen und Schüler aus Bayern folgende Regelung:
- Voraussetzung für den Übertritt auf das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium ist eine Gymnasialempfehlung. Da die bayerischen Übertritts-Zeugnisse am 2. Mai ausgestellt werden und die Anmeldungen am DBG bereits vom 10.03. bis zum 13.03.2025 erfolgen, orientiert sich die Schule am Leistungsbericht, der von den bayerischen Grundschulen am 20.01.2025 ausgegeben wird. Ergibt sich hieraus das Bild einer Gymnasialempfehlung, kann die Anmeldung erfolgen. Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt erst nach Genehmigung der Klassenbildung durch das Regierungspräsidium Stuttgart.
- Folgt aus dem Übertritts-Zeugnis keine Gymnasialempfehlung, besteht auch für die Schülerinnen und Schüler aus Bayern die Möglichkeit, am sogenannten Potentialtest teilzunehmen, der dann über eine Aufnahme entscheidet.
- Nachreichung des Übertritts-Zeugnis bis 09. Mai 2025
Wichtige Termine:
- bis spätestens 12.02.2025: Anmeldung zum Potentialtest am DBG
- 18.02.2025: Potentialtest am DBG
- 18.02.2025: Infoabend Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium, 17.00 – 19.00 Uhr
- 25.02.2025: Nachtermin Potentialtest
- 10. – 13.03.2025: Anmeldung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium