Schulbrief vom 17.06.2021

[Aktualisiert am Dienstag, 13. Februar 2024]

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrkräfte,

der Endspurt des Schuljahres ist eingeläutet, vor uns liegen noch 5 ½ Wochen, bis die Sommerferien beginnen. Mit den folgenden Informationen möchte ich euch und Ihnen einen groben Überblick über die Veränderungen, Erfordernisse und Abläufe der nächsten Wochen geben.

Beigefügt sind die Schreiben des Kultusministeriums zu den angekündigten Lernbrücken in den Sommer-ferien und zur Maskenpflicht an Schulen.

Leistungsfeststellung in Nebenfächern

Nachdem mit Ablauf dieser Woche die Klassenarbeiten in den Kernfächern der Klassen 5 bis 10 nahezu vollständig geschrieben werden konnten, möchte ich ab sofort für Nebenfächer, wo es für die Notenbildung noch unbedingt erforderlich ist, unter folgenden Bedingungen die Möglichkeit einer schriftlichen Wiederholungsarbeit im Rahmen des Präsenzunterrichts eröffnen.

  • Die Fachlehrkräfte entscheiden umgehend, ob und wann sie noch einen sogenannten „Test“ (ca. 20 Minuten) schreiben.
  • Koordination durch die Klassenlehrkräfte: Die Fachlehrkräfte melden bitte ihren Bedarf und Terminwunsch am besten zeitnah dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin.
  • Falls es zu viele Anfragen gibt, haben die ausschließlich im 2. Halbjahr unterrichteten Fächer Priorität.
  • Die „Tests“ sollen mindestens eine Woche vorher angekündigt werden, sie umfassen die letzten beiden Unterrichtsstunden bzw. den letzten Block sowie die Hausaufgaben. Eine herkömmliche Klassenarbeit soll nicht mehr geschrieben werden, so ist auch die Korrektur überschaubarer. Nur ein „Test“ pro Tag und möglichst nur zwei „Tests“ pro Woche.
  • Verfügbarer Zeitraum, hier bitte gut verteilen: 21.06. bis 14. 07. (Notenschluss: 21.07.21).

Notengebung und Leistungsstand

Das zurückliegende Schuljahr war durch die langen Fernlernphasen zuhause auch für die Leistungsfest-stellung schwierig. Die Anzahl der Klassenarbeiten wurde deutlich reduziert, um den Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Eine gewisse Verunsicherung über den wirklichen Leistungsstand und über das eigene Leistungsvermögen ist eine mögliche Folge davon, verbunden mit einem vermutlich auch erhöhten Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Hier bedarf es einer guten Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schüler/innen und Schule.

Die Lehrkräfte teilen bitte allen SuS deren aktuellen Leistungsstand zeitnah mit. Falls eine Nichtversetzung droht und ggf. noch abgewendet werden kann, ist eine Zusatzleistung der betroffenen Schüler/innen denkbar, falls diese das wünschen.

Das an der Schule eingeführte sogenannte „Frühwarnsystem“ zur Leistungsentwicklung bei Schülerinnen und Schülern ist zu beachten, bitte im erforderlichen Fall umgehend die Eltern, die Klassenlehrkraft und ggf. auch die Schulleitung informieren.

Die verbleibende Unterrichtszeit sollte einem eher entspannten und vor allem zielgerichteten Unterricht gewidmet sein: Also Lücken schließen, Sachverhalte klären, fokussiertes Lernen einüben und vertiefen, Freude am Austausch und an der Begegnung, Bewegungsphasen als Auflockerung, soziale Interaktionen, ggf. auch bewusste Maskenpausen im Schulhof oder Schulgarten, realistische Selbsteinschätzung, ermutigender und Stärken wertschätzender Umgang usw.. Unterstützend haben die Lehrkräfte im Arbeitskreis Prävention zusammen mit Frau Eck Vorschläge für eine sogenannte „Welcome back“-Stunde erarbeitet.

Erlass des Kultusministeriums zur Maskenpflicht an Schulen

Das Schreiben vom 16. Juni ist beigefügt. Aufgrund der hohen Temperaturen in den Sommermonaten und weil die Maskenpflicht Rechte einschränkt, wurde nun eine inzidenzabhängige Regelung ab sofort eingeführt.

Bei Inzidenz unter 50 muss die Maske nicht mehr im Freien, also auf dem Pausenhof, getragen werden. Bei Inzidenz unter 35 entfällt die Maskenpflicht auch im Unterrichtsraum für alle Personen. Falls ein über PCR-Test bestätigter Coronafall in der Schule auftritt, wird das Tragen einer Maske im Unterricht wieder aus Sicht des Verordnungsgebers erforderlich. Näheres wird in der Verordnung geregelt, die zum kommenden Montag in Kraft treten soll und noch fertiggestellt wird.

Eine Maske muss weiterhin auf den Begegnungsflächen im Schulgebäude, also in den Gängen, auf den Treppen und in den Sitzecken usw. und im Vorraum der Turnhallen getragen werden.

Cafeteria hat wieder geöffnet

Hiermit möchte ich alle herzlich einladen, das Angebot der Cafeteria in den kommenden Wochen wieder intensiv zu nutzen. Sie ist seit 15. Juni wieder geöffnet. Es gibt in der zweiten Pause den Thekenverkauf und zum Mittag stehen drei Menüs zur Auswahl. Alles in der gewohnten Qualität, liebevoll und lecker zubereitet. Der Speiseplan ist über die Homepage abrufbar.

Lernbrücken

Das Schreiben vom 9. Juni mit Anlage ist Grundlage für das weitere Vorgehen. Derzeit melden die Lehrkräfte in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie Französisch und Latein den Bedarf in ihren Fächern zurück. Die Eltern der genannten Schülerinnen und Schüler werden kommende Woche eine Einladung zur Lernbrücke erhalten.

Im Sommer 2020 haben wir in der letzten Ferienwoche ein Angebot unterbreiten können, das nur von wenigen genutzt wurde. Zudem war die Wirkung und der Erfolg des zeitlich begrenzten Angebots mit gemischten Gruppen überschaubar. Aktuell kann noch nicht abgeschätzt werden, ob am DBG Personal verfügbar ist und für welchen Zeitraum die Lernbrücken eingerichtet werden können. Ggf. müssen auch andere Standorte und/oder externe Lehrpersonen eingesetzt werden.

Das Regierungspräsidium will den Schulen noch weitere Umsetzungshinweise zukommen lassen.

Mündliche Abiturprüfungen

Die Prüfungen für das mündliche Abitur erfolgen erstmals nach den neuen Richtlinien. Während der Prüfungstage (15., 16. + 19. Juli) werden mindestens 150 Prüfungen (mindestens zwei pro Schüler/in, ggf. weitere in den schriftlichen Fächern, um das Abitur zu sichern) abgenommen. Die Planungen dafür sind angelaufen. Am Donnerstag wird kein Unterricht für die Klassen 5 bis 10 und Jgst. 1 stattfinden.

Auch am Freitag werden nicht alle Klassen Unterricht haben, Jgst. 1 und die Klassen 10 planen wir derzeit aus. Falls das so kurzfristig überhaupt noch möglich ist, könnten Schülerinnen und Schüler der Kl. 10 und der Jgst. 1 die beiden Tage für ein Praktikum in einem Betrieb nutzen. In diesem Falle sollte die Schule zeitnah informiert werden, damit die erforderlichen Schreiben ausgehändigt werden können, sodass das Kurzpraktikum als Schulveranstaltung gelten kann.

Abschließend kann ich mich dem vorsichtigen Optimismus von Ministerialdirektor Hager-Mann durchaus anschließen. Den vor uns liegenden „Teil des Weges“ werden wir gemeinsam zu gestalten haben. Vielen Dank für eure bzw. Ihre Unterstützung!

Freundliche Grüße                                         gez. Reinhard Lieb, Schulleiter