Schulbrief vom 20.04.2021

[Aktualisiert am Donnerstag, 23. September 2021]

  • Testverfahren am DBG ab Donnerstag, 22. April
  • Einwilligungserklärung

Liebe Lehrkräfte, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

erste Eckdaten zum voraussichtlichen Beginn des Wechselunterrichts ab 22. April in den Klassen 5 bis 10 sowie für die gesamte Jgst. 1 haben Sie mit dem Schulbrief vom 15.04.2021 erhalten. „Der Präsenzunterricht“, so ist es den Verlautbarungen des Ministeriums zu entnehmen, „ist weder im Hinblick auf den Lernerfolg noch auf die notwendigen Sozialkontakte durch einen Fernunterricht hinreichend zu ersetzen. Er soll deshalb weiterhin gewährleistet und gesichert werden, soweit es das Pandemiegeschehen zulässt.“

Heute erhalten Sie Informationen zur Durchführung der geplanten bis zu zwei Selbsttests in der Schule in jeder Woche mit Präsenzunterricht. Zum Einsatz kommt derzeit in den Wertheimer Schulen der Corona-Laientest Hotgen der Firma Bejing Hotgen Biotech Co., Ltd.

Die Maßnahme zielt im Grunde auf eine möglichst frühe Erkennung möglicher infizierter Personen, um Unterricht in Präsenz einrichten zu können und die Verbreitung des Virus über die Schulen möglichst zu verhindern. Das ist vom Grundsatz her absolut zu begrüßen. Dennoch sollten auch alle noch offenen Fragen, die das Verfahren gemäß Handreichung und aktueller CoronaVO aufwirft, zeitnah geklärt werden, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Hierzu habe ich als Schulleiter meiner vorgesetzten Behörde meine Nachfragen in schriftlicher Form zukommen lassen mit der Bitte um zeitnahe Beantwortung. Auch die Fachgruppe Gymnasien in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft versucht, zeitnah die dort eingegangenen Fragen zu klären, die, Zitat: „in der Praxis alles andere als Detailfragen sind.“ Dieser Schulbrief hat sich dadurch nochmals verzögert. Zudem bin ich mir bewusst, dass die Klarheit noch immer nicht im gewünschten Maße vorliegt.

Die Durchführung der Testung in der Schule erfolgt nur, sofern Sie als Personensorgeberechtigte hierzu eine entsprechende Erklärung abgeben, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern aufgrund deren eigener Erklärung. Als Anlagen zu diesem Schulbrief haben wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen beigefügt: 1_Information zur Corona Selbsttestung; 2_Erklärung Selbsttestung; 3_Informationenen zum Selbsttest und zur Datenverarbeitung, 4_Flussdiagramm Testablauf sowie 5_Datenblatt bei positivem Testergebnis. Diese und weitere Hinweise sowie Erklärvideos zu den Selbsttests finden Sie auch auf der Homepage des Kultusministeriums unter www.km-bw.de/corona (dann „Teststrategie“, dann „Hinweise und Unterstützung“).

Falls Eltern die sogenannten Bürgertests bei Apotheken oder Ärzten oder Testzentren bevorzugen, ist danach der Schule eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Möglicherweise führen allerdings nicht alle Testzentren Schnelltests bei Kindern und Jugendlichen durch. Gemäß § 4a der CoronaVO in der ab 19. April gültigen Fassung sind unter bestimmten Voraussetzungen geimpfte und genesene Personen von der Testpflicht befreit. Falls darüber hinaus Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an die Schulleitung.

Falls Sie die Testung für Ihr Kind nicht in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie um eine zeitnahe schriftliche Benachrichtigung, falls dies noch nicht geschehen ist. Ihr Kind kann ohne Test nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Klassenarbeiten müssen gemäß den Bestimmungen auch von nicht getesteten Schüler/innen, die ansonsten nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, in Präsenz mitgeschrieben werden.

Die Tests beginnen am Do, 22. April für alle Schüler/innen der Jgst. 1 und die Lerngruppen der B-Woche (= gerade Kalenderwoche) der Klassen 5 bis 10. Die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung, die Voraussetzung für die Teilnahme an den Selbsttests und in der Folge am Präsenzunterricht ist, ist unbedingt mitzubringen.

Im ersten Block findet für die Lerngruppen der Klassen 5 bis 10 eine Klassenlehrerstunde statt, in der gemäß Anlage 7 die Hinweise zum Test und seiner Durchführung gegeben werden. Im Falle eines positiven Testergebnisses kann der Schulbesuch nicht fortgesetzt und es muss ein PCR-Test zur Abklärung vorgenommen werden. Die Eltern holen ihr Kind in diesem Fall bitte zeitnah ab. Die Schule muss zudem entsprechende Kontaktdaten an das Gesundheitsamt weiterleiten.

Nach Durchführung der Corona-Selbsttests folgt eine Art Bestandsaufnahme in Bezug auf die zurückliegende Fernlernphase und die noch anstehenden Erfordernisse des Schuljahres. Hierzu zählen neben den oben erwähnten Sozialkontakten untereinander auch Hinweise zur Stärkung der psychischen Widerstandskraft (Resilienz) und des Selbstvertrauens. Ebenso soll die Sicherung des Lernverhaltens und des Lernerfolgs in den Blick genommen werden. Zudem ist die Terminierung der Klassenarbeiten in den Kernfächern durch den nochmals verschobenen Beginn des Wechselunterrichts und durch den Präsenzunterricht in A- und B-Wochen erneut zu koordinieren. Falls es die dabei entstehenden Gespräche zulassen, kann am Ende auch ggf. noch Fachunterricht stattfinden.

In der Jahrgangsstufe 1 findet der Unterricht gemäß Stundenplan statt. Im ersten Block werden die Selbsttests nach Einweisung und Information in Musik bei Frau Hennicke (18 SuS) und Bildende Kunst bei Frau Edelmann (20 SuS) durchgeführt. Die restlichen Schüler/innen führen im ersten Block nach folgendem Zeitraster in der Aula die Selbsttests unter Aufsicht von Herrn Paul durch:

            8:30 Uhr:         5E1 (Maischein)         10 SuS

            8:30 Uhr:         3E1 (Renz)                   8 SuS

            9:00 Uhr:         5F1 (von Wedel)          6 SuS

            9:00 Uhr:         3F1 (Riegraf)                3 SuS

            9:00 Uhr:         5L1 (Schneider)           7 SuS

Schüler/innen, die erst zum 3. Block Unterricht haben, melden sich am 22.4. vor Unterrichtsbeginn bei der Schulleitung.

Die Selbsttestung am Montag, 26. April, erfolgt für die Jahrgangsstufe 1 im 2. Block zu Beginn des Religions- bzw. Ethikunterrichts.

Die Schüler/innen der Lerngruppen der Klassen 5 bis 10 in den A-Wochen (= ungerade Kalenderwoche) beginnen am Montag, 26. April ebenfalls im ersten Block mit einer Klassenlehrerstunde wie oben beschrieben.

In der Folgezeit ist geplant, die Testungen i.d.R. montags sowie mittwochs oder donnerstags in unterschiedlichen Lerngruppen durchzuführen, so dass nicht immer dieselbe Unterrichtsstunde betroffen ist. Die genauen Regelungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Mit freundlichen Grüßen                              

gez. OStD Reinhard Lieb, Schulleiter