Schulinfo, Klarstellung Maskenpflicht

[Aktualisiert am Dienstag, 4. Oktober 2022]

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrkräfte,

von unterschiedlichen Seiten wurden in Bezug auf die Maskenpflicht Rückfragen an die Schule gestellt. Die ab Montag, 19.10.2020, gültige Verordnung wurde am 16.10.2020 an alle Eltern und Lehrkräfte als Mail verschickt. Am 22.10.2020 wurde diese Verordnung mit einem Schreiben von Ministerialdirektor Michael Föll verbindlich angepasst. Dieses Schreiben ist dieser Info beigefügt. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind bzw. mit Ihren Schüler/innen diese Anpassung, falls noch nicht geschehen.

In diesem MD-Schreiben wird klargestellt, dass während der Pausen im Freien und bei einem Abstand von 1,5 Metern die Mundnasenbedeckung von Schülerinnen und Schülern sowie von Lehrkräften abgenommen werden kann. Sollte der Abstand nicht eingehalten werden, muss die MNB getragen werden. Im Gebäude muss die MNB gemäß Verordnung getragen werden, wenn keine allgemeine Befreiung von dieser Pflicht vorliegt.

Die Essensaufnahme (Pausenvesper) sollte möglichst nur im Hof oder im Klassenzimmer bzw. in der Sitzecke erfolgen, nicht auf den Gängen und Treppen. Die Cafeteria dient in der ersten und zweiten Pause lediglich dem Erwerb von Speisen und Getränken und muss danach umgehend wieder verlassen werden. So wird eher ermöglicht, dass der Platz (Abstände!) ausreicht und die Schlangen im Rahmen bleiben. Die Regelungen zur Pausenaufsicht sind diesem Info ebenfalls zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.

Abschließend füge ich Ihnen einen Auszug zum Thema Maskenpflicht aus der Lehrerinfo vom 22.10.2020 zur Kenntnisnahme an:

„Maskenpflicht

Ab Montag, 19. Oktober 2020, hat das Kultusministerium verfügt, dass nun auch im Unterricht die Schüler/innen und Lehrkräfte Masken tragen müssen. (…).

Diese deutlich verlängerte Tragezeit der MNB kann auch Probleme verursachen. Kinder und Jugendliche haben einen deutlich höheren Bedarf an Sauerstoff und an Bewegung. Für beides kann das dauerhafte Tragen einer MNB hinderlich sein. Zudem wird nach einer gewissen Zeit die Durchfeuchtung die Funktion der Maske aufheben.

In unserer Verantwortung liegen sowohl die körperliche als auch die psychische Unversehrtheit der Schüler/innen. Wenn diese die MNB nicht tragen können oder wenn uns gesundheitliche Probleme diesbezüglich auffallen, sollte die Maske vorsorglich kurzzeitig abgenommen werden. Erlaubt ist gemäß Schreiben von MD Föll vom 22.10.2020 auch eine Bewegungspause im Hof mit 1,5 m Abstand zwischen den Personen, bei der die Schüler/innen sich nicht mit anderen Schülergruppen mischen und folglich auch die Maske im Freien abnehmen können.

Bitte achten Sie zudem auf die psychische Verfassung der Schüler/innen und nehmen Sie deren Fragen und ggf. Anzeichen für Problemstellungen ernst, beziehen Sie dann auch Frau Eck mit ein. Die Schüler/innen benötigen unseren Zuspruch und unsere Unterstützung, uns sind wundervolle junge Menschen anvertraut, deren Entwicklung wir begleiten und fördern dürfen.

Bei grundsätzlicher Maskenverweigerung ist dies der Schulleitung zu melden. Diese prüft pädagogische und ggf. disziplinarische Maßnahmen, andererseits auch vorgelegte Atteste. Die Schüler/innen haben gemäß Verordnung Anspruch auf Teilhabe am Präsenzunterricht.

Schulfremde Personen, die ohne Maske das Schulgelände betreten, sollen auf die Maskenpflicht hingewiesen werden. Wenn diese keine MNB aufsetzen, sollen sie das Schulgelände verlassen. Diese können dann telefonisch Kontakt mit dem Sekretariat aufnehmen und ihr Anliegen vortragen.“

Wir sind alle aufgerufen in dieser herausfordernden und auch verunsichernden Zeit, zunächst auf uns selbst und unsere Mitmenschen zu achten, sie zu unterstützen und ggf. aufzumuntern. Wir sind froh, dass Schule in Präsenz stattfinden kann, da ist das Lehren und Lernen am effektivsten. Das soll auch möglichst so bleiben!

Freundliche Grüße

gez. Reinhard Lieb, Schulleiter