[Aktualisiert am Sonntag, 24. Oktober 2021]
Leitfaden zur Organisation des Fernlernunterrichts (Klassen 5 bis 10)
im Falle einer Schulschließung
Der Leitfaden bezieht sich auf das „Konzept für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an den auf den Grundschulen aufbauenden Schularten in Baden-Württemberg“ vom 07.07.2020 und den „Grundsätzen für den Fernunterricht im Schuljahr 2020/2021“ vom 15. September 2020.
Er wurde von Frau Lingg unter Mitwirkung des Schulentwicklungsteams, der Schulleitung und mehreren Lehrkräften im August erstellt und am 11.09.2020 von der Gesamtlehrerkonferenz verabschiedet. Der Leitfaden wurde mittlerweile auf die danach den Schulen zugegangenen „Grundsätze“ angepasst.
- Als Lernplattform wird am DBG Wertheim einheitlich Moodle genutzt.
- Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Fernlernunterricht unterliegt der Schulpflicht. Eltern entschuldigen ihre Kinder per E-Mail beim Klassenlehrer, wenn diese nicht am Fernlernunterricht teilnehmen können.
- Alle Lehrkräfte sowie die Schüler/innen werden am Anfang des Schuljahrs 2020/21 in die Nutzung von Moodle mit eigenem passwortgeschütztem Zugang eingewiesen.
- Innerhalb der Fachschaften werden Absprachen getroffen. Diese sind verbindlich (u. a. die Jahresplanung bezüglich der Abfolge des Stoffes in einer Klassenstufe und der Einsatz der Schulbücher). Zudem werden ggf. Aufgaben verteilt, dabei werden Synergieeffekte genutzt (z.B. bei der Erstellung und Nutzung von für den Online-Unterricht geeignetem Material).
- Alle Aufgaben für den Fernlernunterricht werden über Moodle bereitgestellt, auch z. B. Arbeitsaufträge im Buch, um den Schüler/innen einen Überblick über die zu bearbeitenden Aufgaben zu ermöglichen. Der Fernlernunterricht bildet den Präsenzunterricht möglichst nach Plan ab.
- Die Lehrkräfte führen in einem gemeinsamen Klassenzimmer („Klassengemeinschaft“) in einem Forum ein Online-Klassenbuch, in dem sie ihre Aufgaben sowie die Termine für ggf. stattfindenden Onlineunterricht dokumentieren.
- In diesem Bereich auf Moodle wird für jede Klasse auch eine Anwesenheitsliste geführt, die für die Schülerinnen und Schüler nicht einsehbar ist. Dort dokumentiert die Fachlehrkraft der jeweils ersten Unterrichtsstunde die Anwesenheit bzw. Beteiligung der Schülerinnen und Schüler. Die Anwesenheit kann die Lehrkraft z. B. über
- eingereichte Arbeitsergebnisse einer Stunde
- Big Blue Button
- Chat
- Umfrage
- Telefon überprüfen.
- Aufgaben sind rechtzeitig bereitzustellen, bei kurzfristigen und kompletten Schulschließungen nach Möglichkeit am Vorabend, bei Teilschließungen ggf. als Wochenplan, da insbesondere jüngere Schüler beim Herunterladen, Ausdrucken und Strukturieren auf die Hilfe ihrer Eltern angewiesen sind.
- Der Umfang der Aufgaben sowie deren Frequenz ist auf die Wochenstundenzahl des Faches abgestimmt.
- Die Lehrkräfte teilen den Schülerinnen und Schülern mit, in welcher Form eine Kontrolle bzw. Rückmeldung zu den Schülerlösungen stattfindet.
- z. B. durch das Bereitstellen von Lösungen mit Möglichkeit zu Rückfrage
- Besprechung der Aufgaben im Onlineunterricht
- Einsenden/Hochladen von Schülerlösungen (PDF); punktuelle Kontrolle und Rückmeldung
- Es gibt eine regelmäßige und verlässliche Kommunikation zwischen den Fachlehrkräften, der Klassenlehrkraft und den Schüler/innen und ggf. den Eltern der Klasse (i. d. R. zu Aufgabenstellungen und den Rückmeldungen). Die Fachlehrkräfte informieren die Klassenlehrkräfte umgehend über nicht erreichte Schüler/innen.
- Die Klassenlehrkräfte koordinieren den Fernlernunterricht in ihrer Klasse und sind wie gewohnt die Ansprechpartner für allgemeine Fragen.
- Online-Unterricht per Videokonferenz (BigBlueButton) ist möglich und auch erwünscht, muss von den Kollegen jedoch noch nicht verpflichtend angeboten werden. Bei einer kompletten Schulschließung wäre eine Online-Stunde pro Woche hilfreich, die sich zeitlich am regulären Stundenplan orientiert. Die Kolleginnen und Kollegen entscheiden selbst, ob sie dies anbieten. Dies wird offen gegenüber den Eltern kommuniziert und vom Kollegium respektiert.
- Unterrichtsinhalte des Fernlernunterrichts können Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein. Allerdings muss dies zuvor angekündigt sein (Transparenzerlass). Mündliche Leistungsfeststellungen sind auch im Fernlernunterricht möglich.
- Freiwillige GFS sind nur im Rahmen des Präsenzunterrichts möglich.
gez. Reinhard Lieb, Schulleiter Marion Lingg, BfC Stand: 2. November 2020