[Aktualisiert am Sonntag, 12. Juli 2020]
Schulbriefe vom 25. und 30. März 2020
Wie den Schreiben von Frau Kultusministerin Dr. Eisenmann vom 20. und 27.03.2020 zu entnehmen ist, werden die Abiturprüfungen in Baden-Württemberg verschoben. Demnach ist folgender neuer Terminplan für die Abiturprüfungen vorgesehen:
Terminübersicht zu den Abiturprüfungen 2020 (gemäß Schreiben vom 27.03.2020 von Ministerialdirektor Michael Föll)
- Schriftliche Prüfungen vom 18. bis 29. Mai 2020
- Wiederbeginn des Unterrichts für die Jg. 2 ist nach den Pfingstferien am Mo, 15.06.2020
- Erster Nachtermin schriftlich vom 16. bis 26. Juni 2020
- Zweiter Nachtermin vom 2.-10. Juli 2020
- Ein dritter Nachtermin ist für September geplant, allerdings noch nicht terminiert.
- Zeitfenster mündliche Prüfungen landesweit vom 20. bis 29. Juli 2020; der konkrete Termin für Wertheim steht noch nicht fest.
- Die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgt immer eine Woche vor der mündlichen Prüfung, also bspw. am 13. Juli 2020, falls die mündlichen Prüfungen an der Schule am 20. Juli 2020 beginnen.
- Mit dem Tag der Bekanntgabe der Ergebnisse endet der Unterricht für die Jgst. 2.
- Die fachpraktischen Prüfungen in Bildender Kunst und Musik müssen neu terminiert werden.
- Die fachpraktischen Prüfungen in Sport finden im Taubertal am Mi, 01. und Do, 02. Juli 2020 statt.
- Auch die Kommunikationsprüfung in den modernen Fremdsprachen wurde aufgrund der neuen Terminierung der schriftlichen Prüfung verlegt und findet am DBG nun am Mo, 29. und Di, 30. Juni 2020 statt.
- Nach Beendigung aller Prüfungen, spätestens folglich am Mittwoch, 29. Juli 2020 können die Zeugnisse ausgegeben werden.
Vereinfachungen im Korrekturverfahren
Die Erst- und Zweitkorrektur werden an der eigenen Schule stattfinden. Es bleibt dabei, dass bei der schriftlichen Abiturprüfung Erst- und Zweitkorrektor nacheinander und unabhängig voneinander korrigieren, der Zweitkorrektor also keine Kenntnis vom Ergebnis der Erstbewertung der Arbeiten hat.
Falls sich beide Korrektoren nicht einigen können, entscheidet rechnerisch die Schulleitung, eine Endbeurteilung (Drittkorrektur) findet demnach nicht statt.