[Aktualisiert am Sonntag, 12. Juli 2020]
Schulbriefe vom 25. und 30. März 2020
Mindestanzahl der Schriftlichen Arbeiten
Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten, die z.B. durch §9 der Notenbildungsverordnung, §7 der AGVO und NGVO vorgegeben ist, wird aufgrund der zeitweisen Schulschließung nicht eingehalten werden können. Diese Mindestanzahl kann deshalb unterschritten werden, sofern die schriftlichen Arbeiten in der vorgegebenen Anzahl im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können. Eine Angleichung der Verordnungen wird noch erfolgen.
„Gleichwertigen Feststellung von Leistungen“ (GFS)
Dies gilt entsprechend für die in §9 Absatz 5 der Notenbildungsverordnung vorgesehene Verpflichtung zur Durchführung einer „gleichwertigen Feststellung von Leistungen“ (GFS). Diese Verpflichtung ist ausgesetzt. Eine bereits durchgeführte GFS bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende GFS ausdrücklich wünscht, soll sie aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden. Sofern dies nicht während des Unterrichtszeitraums möglich ist, sind andere Formen der Darstellungen möglich.
Vorgehensweise am DBG
Zunächst muss also klar sein, wann der Unterricht wieder beginnen kann und unter welchen Rahmenbedingungen dann die Leistungsüberprüfungen letztlich erfolgen können. Erst dann werden die Termine des restlichen Schuljahres festgelegt werden. Dabei werden wir zum einen auf die Beanspruchung der Schüler/innen, zum anderen auf die Abläufe für die Korrekturen achten.
Die Schulleitung hat für das DBG daher folgende Vorgehensweise festgelegt:
- Ein jeweils neuer Klausurenplan für Jgst. 1 und 2 wird erstellt werden, sobald die dazu erforderlichen Informationen der Schule vorliegen.
- In den Klassen 5 bis einschließlich 10 nehmen die Lehrkräfte keine eigenständigen Terminverlegungen vor. Hier sind weitere Anweisungen abzuwarten, ggf. wird auch hier eine zentrale Regelung durch die Schulleitung erforderlich.
Das bedeutet, dass momentan alle bislang festgesetzten Termine in Bezug auf Leistungsüberprüfungen ausgesetzt sind. Der bisherige Stoff des Schuljahres und die aktuell gestellten Aufgaben bilden die Grundlage für die Notengebung.