Schul­konferenz

[Aktualisiert am Mittwoch, 25. September 2019]

In der Schulkonferenz sind Lehrkräfte, Eltern, Schüler und Schülerinnen vertreten, die sich paritätisch zwölf Sitze teilen. Aufgrund ihres Amtes sind bereits der Schulleiter (Vorsitz), der oder die Elternbeiratsvorsitzende (stellvertrender Vorsitz) sowie der Schülersprecher bzw. die Schülersprecherin im Gremium vertreten. Die restlichen drei Vertreter jeder Gruppe werden von deren Vertretung per Wahl festgelegt, ebenso die Nachrücker, falls ein Mitglied verhindert sein sollte. 
Die Schulkonferenz tagt in der Regel zweimal pro Schuljahr und verhandelt alle die Schule insgesamt betreffenden Fragestellungen. Näheres ist im Schulgesetz und in der Konferenzordnung geregelt. Aufgrund der Stimmenverteilung ist es wichtig, dass sich die Mitglieder der ganzen Schule verpflichtet fühlen. Jedes Mitglied ist zudem frei, wie es sein Stimmrecht einsetzt und kann im Vorfeld Anträge einbringen.

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