Schulbrief vom 15.04.2021

[Aktualisiert am Donnerstag, 23. September 2021]

Liebe Lehrkräfte, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

anbei erhalten Sie Informationen von Ministerialdirektor Föll vom Kultusministerium zum Schulbetrieb ab dem 19. April. Anschließend nenne ich in komprimierter Form wichtige Eckdaten für das DBG:

  • Die noch ausstehenden rechtlichen Grundlagen sollen seitens der Landesregierung rechtzeitig zum 19. April in die Corona-Hauptverordnung eingearbeitet werden.
  • Die indirekte Testpflicht gilt dann inzidenzunabhängig für alle Lehrpersonen, Personal und alle am Präsenzunterricht beteiligten Schüler/innen. Die Einteilung der Schüler/innen in B-Woche (= gerade KW) und A-Woche (= ungerade KW) sowie die Stundenpläne sind Ihnen bereits zugegangen. Diese gelten bereits ab 19. April für Fernlernunterricht und für den später beginnenden Wechselunterricht.
  • An den Schulen sind zwei Testungen pro Woche durchzuführen. Die Anlaufphase wird etwas Zeit benötigen, bis alle Abläufe eingespielt sind. Dazu gehört auch die Versorgung mit einer entsprechenden Anzahl an Testkits.
  • Schüler/innen, die nicht getestet werden, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Diese Schüler/innen erhalten von den Fachlehrkräften über Moodle so weitgehend wie möglich die für den Unterricht erforderlichen Materialien, Aufgaben und Rückmeldungen. Diese Informationen können nicht den Unterricht komplett abdecken, das liegt in der Natur der Sache. Bei Fragen bitte ich, sich unmittelbar und zeitnah an die entsprechende Lehrkraft zu wenden.
  • Klassenarbeiten müssen gemäß den Bestimmungen auch von nicht getesteten Schüler/innen, die ansonsten nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, in Präsenz mitgeschrieben werden.
  • Falls Eltern die sogenannten Bürgertests bei Apotheken oder Ärzten oder Testzentren bevorzugen, ist danach der Schule eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen. Falls darüber hinaus Fragen bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an die Schulleitung.
  • Die konkrete Ausgestaltung der Durchführung der Tests an der Schule obliegt der Schulleitung. Wir werden voraussichtlich am Freitag, 16. April, genaue Hinweise dazu versenden mit den erforderlichen Unterlagen. Einige Punkte sind nach wie vor leider ungeklärt. Angedacht ist, zunächst in der jeweiligen Lerngruppe zu Beginn des Unterrichts über die Selbsttestung umfangreich zu informieren und diese dann in der Lerngruppe durchführen zu lassen.

Aufgrund der aktuellen Zahlen im Main-Tauber-Kreis, wir sind nah an der Inzidenz von 200, und aufgrund der verfügbaren Testkits habe ich heute entschieden, den Unterricht in den Klassen 5 bis 10 im Wechselbetrieb (es gilt die Gruppeneinteilung der B-Woche) und in der Jgst. 1 komplett erst ab Donnerstag, 22. April beginnen zu lassen. Die Notbetreuung läuft wie bisher weiter.

Die Abiturienten (Jgst. 2) sind noch von Mo, 19. April bis Mi, 21. April zur Prüfungsvorbereitung und für zwingend erforderliche Klausuren im Präsenzunterricht und ab 22. April dann in der Fernlernphase vor den Abiturprüfungen. Durch den Start am 22. April erhöhen wir so auch die Sicherheit für die Abiturienten und die anschließende Durchführung der Abiturprüfungen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. OStD Reinhard Lieb, Schulleiter