Auswirkungen auf das restliche Schuljahr

[Aktualisiert am Sonntag, 12. Juli 2020]

[Teil des Schulbriefs vom 18. März 2020]

Aufgrund der massiven Maßnahmen muss unser Fokus für das Schuljahresende auf der Sicherstellung des Unterrichts und der angemessenen Leistungsüberprüfung liegen. Dazu muss die Schule einerseits zunächst wieder öffnen. Andererseits helfen Umschichtungen, die Herausforderungen dann leichter und zielführend zu bewältigen.

Die nachstehenden Maßnahmen dienen obigem Ziel.

  • Das BoGy-Praktikum in Klasse 10 wird abgesagt. Diese Woche direkt nach denOsterferien ist für den Wiederbeginn des Unterrichts wichtig, zudem häufen sich die Absagen einzelner Betriebe. Ob ein Ersatztermin für BoGy gefunden werden kann, hängt auch wesentlich von der Bereitschaft und Fähigkeit der Betriebe und Unternehmen ab. Die momentane Situation ist für zahlreiche kleinere Betriebe eine existentielle Herausforderung. Die Schüler/innen in Klasse 10 erhalten in Kürze über die Eltern-E-Mail ein Schreiben der Schulleitung für ihren Praktikumsbetrieb.Sicher wird es keinen BoGy-Bericht der Schüler für dieses Schuljahr geben, folglich kanndieser nicht für die Notenfindung in Gemeinschaftskunde herangezogen werden.
  • Veranstaltungen und Fahrten im In- und Ausland, die bereits für das laufende Schuljahr geplant sind, werden zu Gunsten der Unterrichtssicherung und –qualität gemäß des Erlasses abgesagt. Davon betroffen sind alle Fahrten, also die Schullandheime in Klasse 6 und die Studienfahrten in Jgst. 1 (KW 29), die Flossenbürgfahrt (Kl. 9), die Zoofahrt (Kl. 5), die Geologie-Exkursion (Jgst) (der Stoff muss im Unterricht, also nicht im Rahmen einer auV mit Übernachtung vermittelt werden, auch wenn die Fahrt in der unterrichtsfreien Zeit liegt), die Malaga-Fahrt (Kl. 10), die Probenfreizeit der Musik, die Exkursion Klasse 10b und Jgst. 1 sowie die Fahrten am Wandertag (eine Wanderung imUmfeld der Schule ist möglich).
  • Die Lehrkräfte, die diese Fahrten planen bzw. bereits Verträge mit Reiseanbieterneingegangen sind, müssen diese umgehend stornieren. Falls Stornokosten entstehen, muss dies alles schriftlich dokumentiert werden, sodass die Kostenübernahme durch das Land gewährleistet ist. Die bereits überwiesenen Beträge der Eltern werden nach Rückerstattung der Stornokosten durch das Land an die Eltern zurück überwiesen.
  • Weitere Veranstaltungen wie die Projekttage, Theater, Konzerte usw. stehen ebenfallsaus unserer Sicht zur Disposition.
  • Ob die Verabschiedung der Abiturienten in gewohnter Weise erfolgen kann, ist derzeitauch offen. Das Ministerium wägt verschiedene Szenarien bzgl. der Abiturprüfung ab. Wir erleben ein ungewöhnliches Jahr, wie es unser Land so noch nicht gesehen hat. Wir sind sicher, dass diese Maßnahmen wesentlich dazu beitragen, dass das restliche Schuljahr dennoch zu meistern ist und in guter Weise abgeschlossen werden kann.