Schul- und Haus­ordnung

[Aktualisiert am Dienstag, 24. September 2019]

Das zeichnet unsere Schule aus

Engagement

Eine Schule lebt von der Einsatzbereitschaft aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. Dazu gehört ganz selbstverständlich der regelmäßige und ordnungsgemäße Besuch des Unterrichts und der übrigen Veranstaltungen, aber auch die Bereitschaft, sich darüber hinaus zu engagieren. Die SMV und der Elternbeirat gestalten das Schulleben mit.

Respekt

Von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft können innerhalb und außerhalb des Unterrichts Höflichkeit und gegenseitiger Respekt erwartet werden.
„Bitte“ und „Danke“ erleichtern den Alltag.
Körperliche Auseinandersetzungen müssen für Schüler aller Al- tersstufen tabu sein.

Verantwortung

In problematischen Situationen sollte sich jeder für den anderen mitverantwortlich fühlen, hinsehen und mitdenken und sich bemühen, direkt mit den betroffenen Personen eine Lösung zu finden. Bei Regelübertretungen bemühen sich vor allem Lehrer um konsequente und angemessene Reaktionen, die möglichst in Bezug zur verletzten Vereinbarung stehen.

Kritikfähigkeit

Wir sind offen für konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge. Dabei gilt für Schüler, Eltern und Lehrer: Verletzende, beleidigende oder bewusst unwahre Äußerungen sind zu vermeiden.

Anerkennung

Wir alle wünschen uns positive Rückmeldungen: Lob und Anerkennung stärken das Selbstbewusstsein von Schülern, Lehrern, Sekretärinnen, Hausmeistern, Sozialarbeiterin, Helferinnen in der Cafeteria, Jugendbegleitern und Reinigungskräften.

Ordnung und Sauberkeit

Dienste: siehe Aushang

Unsere Schüler übernehmen:

  • in der 10. Klasse die Patenschaft für Schüler der 5. Klassen und/oder nehmen an der Ausbildung „Fair-Streiten“ teil,
  • in den Kursstufen Cafeteria-Dienste.

Weitere Dienste und Aufgaben in den Klassen sind dem Aushang am Schwarzen Brett zu entnehmen. Lehrer und Schüler sorgen gemeinsam dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnen und enden kann.

Pünktlichkeit

Wer zu spät kommt, entschuldigt sich.
Sollte fünf Minuten nach dem Läuten der Lehrer noch nicht eingetroffen sein, so melden die Klassensprecher dies im Sekretariat.

Sorgfaltspflicht

Verhalten, durch das man sich oder andere gefährdet, ist zu unterlassen.
Wir alle erwarten, dass unser Eigentum sorgsam behandelt wird. Deshalb soll ebenso sorgfältig mit dem Eigentum anderer und der Schule umgegangen werden. Dazu gehört auch:

  • Wände, Tische und Stühle nicht zu bemalen, zu beschmutzen oder zu beschädigen,
  • Karten und technische Geräte besonders vorsichtig zu behandeln und nur unter Aufsicht des Lehrers zu benutzen,
  • die von der Schule zur Verfügung gestellten Lernmittel wie Bücher etc. schonend zu behandeln und einzubinden.

Sollten trotzdem einmal Schäden entstehen, sind diese sofort dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden, damit sie behoben und Unfälle vermieden werden können. Bei mutwilliger Beschmutzung der Räume oder des Mobiliars wird der Verursacher nach Unterrichtsende zur Reinigung herangezogen.

Wertsachen und mitgebrachte Gegenstände

Es ist verboten, gefährliche Gegenstände in die Schule mitzubringen. Das Mitbringen von Wertsachen und Gegenständen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schule übernimmt bei Abhandenkommen oder Beschädigung keine Verantwortung. Insbesondere an Tagen mit Sportunterricht sollen keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienenden Gegenstände mitgebracht werden.

Regelung für den Sportunterricht

Für die sichere Verwahrung dennoch mitgebrachter Wertsachen und Gegenstände im Rahmen des Sportunterrichts sind die Schüler selbst verantwortlich. In diesem Fall erfolgt die Verwahrung in einem von der Schule zur Verfügung gestellten Behältnis, das so zu platzieren ist, dass es von den Schülern eingesehen werden kann.

Handys

Handys und andere elektronische Geräte sind während der Schulzeit (das heißt, ab 8:00 Uhr bis zum Unterrichtsende, mit Ausnahme der Mittagspause und der Freistunden) ausgeschaltet und bleiben in der Schultasche. Bei Nutzung ohne Auftrag oder Zustimmung einer Lehrkraft werden sie eingezogen und müssen von den Eltern abgeholt werden.

Werbung, Verkauf, Plakate

Werbung, Verkauf und Plakatierung auf dem Schulgelände müssen im Sekretariat genehmigt werden.

Sauberkeit

Alle halten das Schulgelände, die Gebäude und die Klassenzimmer sauber. Müll gehört nur in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter (Mülltrennung).
Die Klassenordner putzen nach jeder Stunde die Tafel und sorgen für frische Luft.

Jeder Schüler und Lehrer ist für die Ordnung am eigenen Platz verantwortlich.
Damit nachmittags geputzt werden kann, muss nach dem letzten Block aufgestuhlt werden. Die Fenster werden geschlossen.

Die Anweisungen für Gemeinschaftsdienste innen/außen/Kursstufe (siehe Aushang im Klassenzimmer) sind bindend.

Umweltschutz

Als Beitrag zum Umweltschutz wird beim Verlassen des Klassenraums das Licht ausgeschaltet.
Im Winter achtet jeder darauf, dass die Außentüren geschlossen sind.

Alarmeinrichtung

Die Schule ist mit Alarmeinrichtungen und Fluchtmöglichkeiten für den Brandfall oder für eine Amoksituation ausgestattet. Diese Einrichtungen dienen der Sicherheit aller, sie dürfen nur im Notfall eingesetzt werden. Wer missbräuchlich einen Alarm auslöst, begeht eine Straftat und gefährdet alle anderen.

Das angemessene Verhalten im Alarmfall wird durch entsprechende Übungen/Belehrungen dazu trainiert.

Pausen und Freistunden

Pausenbereich

In den Pausen halten sich die Schüler der Klassen 5 bis einschließlich 10 mit Ausnahme der beiden Klassenordner ausschließlich im Pausenbereich auf.
Folgende Aufenthaltsorte stehen den Schülern in den Pausen zur Verfügung:

  • Schulhof, Grünanlagen, Sportplätze,
  • Cafeteria (inklusive Hausaufgaben-Betreuungsraum),
  • die Sitzecken vom ersten bis zum dritten Stock,
  • beide Stockwerke des Foyers im Neubau.

Der Aufenthalt auf den Treppen und im Gang vor der Bibliothek ist nicht erlaubt, Klassenzimmer und Flure gehören nicht zum Pausenbereich. Die Klassenzimmer werden in den Pausen nicht abgeschlossen (Fluchtmöglichkeit bei Gefährdungssituation). Die Klassenordner sollen während der Pausen im Klassenzimmer bleiben.

Aktivitäten

Durch Aktivitäten darf niemand gefährdet werden. Deshalb dürfen keine Gegenstände aus dem Fenster und keine Schneebälle geworfen werden. Auch ist das Hinausspringen aus den Fenstern, selbst im ersten Stock, gefährlich und deshalb untersagt.

Verlassen des Schulgeländes

Es ist nicht gestattet, dass Schüler während der regulären Unter- richtszeit (außer während der Mittagspause) das Schulgelände des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums verlassen. Schülern ab Jahrgangsstufe 1 ist auf eigene Verantwortung das Verlassen des Schulgeländes erlaubt.

Beim Verlassen des Schulgeländes erlischt der gesetzliche Unfall- versicherungsschutz (Zusatzversicherung erforderlich).

Stillarbeitsräume

Ausgewiesene Räume dienen ausschließlich der Stillarbeit. Nussknacker können jederzeit leerstehende Klassenzimmer zum Lernen benutzen. Schilder hierfür sind im Sekretariat erhältlich.

Fernbleiben vom Unterricht

Entschuldigungen

Versäumter Unterricht ist nachzuholen.
Schulversäumnisse sollten am ersten Tag bis 9:30 Uhr telefonisch oder elektronisch im Sekretariat von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Spätestens binnen drei Tagen ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen (vgl. auch SchulbesuchsVO §2). Schüler der Oberstufe benötigen einen Entschuldigungszettel von ihrem Tutor, dessen Unterschrift und die der jeweiligen Fachlehrer.

Beurlaubungen

Möchte sich ein Schüler vom Unterricht freistellen lassen, so richtet er sich für eine Stunde an den Fachlehrer, für bis zu zwei Tage an den Klassenlehrer oder Tutor und für mehr als zwei Tage an den Schulleiter. Der Freistellungsantrag ist in der Regel mindestens fünf Schultage vor dem betreffenden Termin schriftlich zu stellen.

Beurlaubungen, um Ferien zu verlängern, sind nicht zulässig.

Raumnutzung

Bibliothek

Die Bibliothek steht den Schülern zu den in der Bibliotheksordnung angegebenen Zeiten zur Verfügung. Essen und Trinken sind dort nicht gestattet.
Schultaschen sind am Eingang der Bibliothek abzustellen.

Alle verhalten sich dort ruhig, damit niemand beim Lesen und Arbeiten gestört wird.

Fachräume

In Fachräumen dürfen sich die Schüler nicht ohne Lehrer aufhalten, die jeweiligen Nutzungsbestimmungen sind einzuhalten. Fachräume sind alle naturwissenschaftliche Räume, die Computerräume, die Aula, Musik- und Kunsträume, Sammlungen sowie die Räume der Sport- und Turnhalle.

Weitere Bestimmungen

Rauche, Alkohol und Drogen

Unsere Schule ist rauchfrei!
Deshalb herrscht auf dem gesamten Schulgelände sowie in Sichtweite desselben für Schüler, Lehrer und Eltern Rauchverbot! Lehrer und Eltern als Erzieher und ältere Schüler haben eine Vorbildfunktion.

Alkoholische Getränke und sonstige Rauschmittel sind auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.
Zu besonderen Anlässen ist eine Ausschankgenehmigung bei der Schulleitung einzuholen.

Jugendschutz

Alle Bestimmungen des Jugendschutz- und Schulgesetzes müs-sen beachtet werden.

Leistungsstand

Eltern haben das Recht und die Pflicht, sich in angemessenen Abständen über den Leistungsstand ihrer Kinder zu informieren. Bei anhaltendem Leistungsabfall setzt sich der Fach- oder der Klassenlehrer mit den Eltern in Verbindung.

Beauftragungen von Schülern

Die Aufgaben und Befugnisse der Ämter, die durch Schüler besetzt werden, sind auf einer Liste am Schwarzen Brett aufgeführt und sind für die Amtsträger verpflichtend.

Die vorliegende Schul- und Hausordnung wurde von der Schulkonferenz, der Gesamtlehrerkonferenz, der SMV sowie dem Elternbeirat erarbeitet.

Jeder Einzelne ist dazu aufgefordert, ihre Regeln umzusetzen, sodass ein reibungsloser und angenehmer Schulalltag erreicht werden kann.

Die überarbeitete Schul- und Hausordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.

Wertheim, 10. Juni 2013